Projekt Buschwerk

Weg frei für eine Anhandgabe – Vertragsverhandlungen können starten

Ein weiterer Schritt in Richtung Planung unseres Wohnprojektes ist geschafft.
Die kommunalpolitischen Gremien wurden im Juni und Juli 2025 informiert, dass eine vertragliche Vereinbarung zwischen der städtischen Grundstückswirtschaft und unserem Wohnprojekt in Gründung – eine sogenannte Anhandgabe – geschlossen werden soll.
Mit der Anhandgabe ist sichergestellt, dass das Grundstück für einen festgelegten Zeitraum (geplant mindestens 12 Monate) keiner anderweitigen Nutzung zugeführt und nicht an Dritte veräußert wird. Damit erhalten wir die nötige Zeit und Planungssicherheit, um die tatsächliche Umsetzbarkeit des Vorhabens zu prüfen, die Planung zu konkretisieren und ggfs. erforderliche Sicherungsmaßnahmen an den Bestandsgebäuden in eigener Verantwortung vorzunehmen.

Foto: M. Quabeck-Gleser 2025

 

Den Weg bis hierhin beschreibt das SInBa-Projekt, das uns bei der Realisierung des Wohnprojektes begleitet, auf der Seite “Gemeinschaftliches Wohnen im Bestand”:
https://sinba-projekt.de/gemeinschaftliches-wohnen-im-bestand/